Die Beherbergungssteuer gilt für alle Arten von Übernachtungen - ob touristisch, privat oder geschäftlich. Sie gilt für alle Arten von Unterkünften, wie Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen. Die Steuer wird ab Januar 2024 eingeführt.

Wie die Steuer berechnet wird:

Die Steuer wird pro Person und Übernachtung berechnet.  Bis zu einem Brutto-Zimmerpreis von 10 € wird eine Grundsteuer von 50 Cent erhoben. Über 10-25 € beträgt die Steuer 1,50 €. Über 25 bis 50 € beträgt sie 3 €, danach erhöht sich die Steuer stufenweise um 1 € für jede weiteren 50 € Zimmerpreis.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits für das nächste Jahr bei uns gebucht haben, wird die Beherbergungssteuer rückwirkend erhoben und Ihr Gesamtpreis erhöht sich entsprechend. Bei Buchungen über Buchungsportale, bei denen die Reservierungen im Voraus online bezahlt wurden, ist die Beherbergungssteuer bei der Ankunft vor Ort fällig, da diese zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht im Betrag des Portals enthalten war.